Montag, 5. Dezember 2016

Urheberrecht


Urheberrecht - muss das sein?

Als wir letzte Woche in der Vorlesung das Thema Urheberrecht besprochen haben, dachte ich mir zu Beginn nur: "Oh nein, das ist doch total langweilig und es hält sich doch eh niemand daran."
Doch nach der Stunde wurde ich nachdenklich.. eigentlich sollten wir doch besser darauf achten, welche Bilder, Videos etc. wir online stellen, denn mir persönlich würde es auch nicht gefallen, wenn meine selbst gemachten Fotos von jedem, ohne Angabe meiner Person, veröffentlicht werden würden. Und außerdem droht einem eine satte Strafe, wenn man dabei erwischt wird :-O 

Also liebe Leute: Gut aufpassen und genau lesen :-)

Generell wird im Urheberrecht jedes Werk geregelt. Als Werke werden geistige Eigentümer/Rechte an einer Idee oder Erfindung bezeichnet. Beispiele hierfür sind Bilder, Tonkünste, Filmkünste, Literatur, Skulpturen etc. 
Nur der Urheber hat das alleinige Recht der Verwertung, Vervielfältigung und Verarbeitung. Diese Rechte kann der Urheber dann anderen Personen, zum Beispiel für die Nutzung des Werkes, übertragen. 
Auch wenn Medien frei im TV, Radio oder Web zur Verfügung stehen, muss darauf geachtet werden, unter welchen Bedingungen man diese nutzen darf. Eine Ausnahme stellt das Recht zur Privatkopie dar. Doch dazu später.



Das Zitatrecht 

Das Zitatrecht erlaubt geschützte Werke in einem Eigenen zu verwenden. Dieses darf man dann veröffentlichen, vervielfältigen, verbreiten, etc.

Es gibt drei besondere Formen des Zitats:

  • Wissenschaftliches Großzitat
  • Kleinzitat
  • (Musikzitat)
Grundsätzlich darf aus jeder Art Werk zitiert werden, wie zum Beispiel aus Filmen in Filmen, von Musik in Filmen oder Websites, aber auch von Fotos oder Texten in Werkarten. 
Allerdings ist ein solches Zitat nur gestattet, wenn folgende Punkte zutreffen:
  1. Der Zitatzweck liegt vor.
    1. Dieser liegt nur vor, wenn das Zitat in die eigene Gestaltung integriert wurde und ein inhaltlicher Zusammenhang besteht. Zum Beispiel kann man mit dem Zitat die eigenen Ausführungen erklären oder unterstreichen, man kann sich mit dem Zitat in seinem Werk inhaltlich auseinandersetzen oder das Zitat als Motto, Hommage etc. verwenden.
  2. Der Umfang des Zitats ist gerechtfertigt.
    1. Der Umfang des zitierten Werks muss in angemessener Relation zum Umfang des eigenen Werks stehen. Nicht zulässig wäre zum Beispiel ein 1-seitiger Text wovon eine 3/4-Seite Zitat ist. 
  3. Die Quelle wurde angegeben.
  4. Das fremde Werk wurde nicht verändert.

WICHTIGE FRAGEN!!
















Ist es nun legal, sich gestreamte Filme auf dem Computer anzusehen?

Prinzipiell ist es ja erlaubt, sich Werke zu privaten Zwecken anzuhören bzw. zu betrachten. Dies fällt im Urheberrecht unter den Begriff des "freien Werkgenuss". 
Streaming ist nach diesem Gesetz eine flüchtige Vervielfältigung, da die Kopie des Filmes nur für die Dauer des Betrachtens auf dem Computer zwischengespeichert wird. Danach löscht sich diese flüchtige Kopie wieder. Allerdings gibt das Urhebergesetz keine genaue Antwort auf diese Frage, denn Streaming bewegt sich in einer sogenannten Grauzone. Doch prinzipiell kann man davon ausgehen, dass Streaming unter den freien Werkgenuss fällt. 


Darf ich einen bekannten Song covern und dann veröffentlichen?

Um es kurz zu halten: NEIN! 
Allerdings ist es nur verboten, wenn dieses gecoverte Lied dann öffentlich gemacht wird. Spielt man es nur privat in der eigenen Wohnung ab, ist es erlaubt.  Für eine legale Veröffentlichung, benötigt man die Erlaubnis des Urhebers. Ist ein Komponist bereits seit 70 Jahren tot, kann man den Song allerdings frei verwenden, da nach dieser Zeit das Werk gemeinfrei wird. 


Darf ich ein selbstgemachtes Foto von Sehenswürdigkeiten als Profilbild verwenden?

In Österreich gilt die sogenannte Panoramafreiheit. (ACHTUNG: Gilt nicht in allen Ländern!) 
Also darf man in Österreich Gebäude oder Kunstwerke im öffentlichen Raum legal fotografieren und verwenden. In Frankreich oder Belgien ist dies allerdings nicht erlaubt und somit auch die Veröffentlichung illegal. 

Wenn ihr mehr über das Thema wissen wollte, dann schaut doch einfach auf den folgenden Seiten vorbei:

Urheberrecht - 24 Fragen und Antworten
Gesamte Rechtsvorschrift Urheberrechtsgesetz
Urheberrecht Allgemein

Bis zum nächsten Mal :-)

Eure Sarah

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